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Hinweisgeberschutzgesetz

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz

An dieser Stelle informieren wir Sie über das Meldesystem (§ 12 HinSchG) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über dieses Meldesystem haben Mitarbeitende die Möglichkeit, uns Hinweise zu bestimmten rechtlich relevanten Themen (§ 2 HinSchG) zukommen zu lassen (§ 8 HinSchG).

 

Zweck des Meldesystems

Dieses Meldesystem soll die Unternehmensethik und -verantwortung der Korian Gruppe stärken. Jede:r Mitarbeitende hat (unabhängig von ihrem/seinem Status) das Recht, Fehlverhalten innerhalb der Korian Gruppe und Situationen, zu melden. Dazu können sich alle Mitarbeiter:innen des Hinweisgeber-Meldesystems bedienen.

Das Hinweisgeber-Meldesystem stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, um auf Missstände aufmerksam machen zu können. Es soll andere, bereits bestehende Meldewege (über den Vorgesetzten) nicht ersetzen. Die Nutzung des Meldesystems ist freiwillig.

Die Möglichkeit, im Rahmen eines Meldesystems Fehlverhalten und Missstände zu melden, erfordert ein hohes Verantwortungsgefühl jeder Person. Dieses System kann nur funktionieren, wenn Informationen wahrheitsgemäß und uneigennützig weitergegeben werden.

 

Meldevorgang

Für uns als Intensivpflegedienst Lebenswert by Korian ist die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften immer im Interesse der Beschäftigten und des Unternehmens. Daher haben wir für Mitarbeitende eine Möglichkeit geschaffen, im Unternehmen festgestellte Rechtsverstöße über ein Online-Portal einfach und diskret zu melden. Grundsätzlich ist die Meldung über die/den Vorgesetzte:n vorzuziehen. Darüber hinaus kann die Meldung über folgende Webseite platziert werden: https://korian.integrityline.org. Die Meldung wird durch den Compliance-Beauftragten der Korian S.A. an das für Deutschland zuständige Compliance-Team geleitet und von diesem bearbeitet.

Weitere Informationen zum internen Hinweisgeber-Meldesystem können im Mitarbeiterbereich „Extranet“ eingesehen werden.